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Betriebsrats-Newsletter - Ausgabe September 2025
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
in dem gestern versendeten Newsletter hat sich leider ein Fehler eingeschlichen.
Die Betriebsversammlung findet natürlich am Mittwoch den 25.06.2025 statt.
 
Wir bitten diese Unannehmlichkeit zu entschuldigen.
 
Inhalt
Einladung Betriebsversammlung Q2 2025
Sprechzeiten für Vertriebs- und Serviceaußendienst
Der T-ZUG - Beantragung der zusätzlichen freien Tage für 2026
Informationen, Termine, Wahlen
 
Einladung Betriebsversammlung Q3 2025
Betriebsversammlung der dormakaba Deutschland GmbH, der dormakaba Holding GmbH + Co. KGaA und der dormakaba International Holding GmbH
 
am Dienstag, 09.09.2025 um 09:20 Uhr im Betriebsrestaurant Ennepetal
 
Tagesordnung
 
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Totenehrung
3. Tätigkeitsbericht des Betriebsrates
4. Geschäftsbericht gem. § 43 BetrVG
5. Vortrag des 1. Bevollmächtigten der IG Metall, Mathias Hillbrandt
6. Allgemeine Fragerunde
 
 
Diese Betriebsversammlung findet in Präsenz im Betriebsrestaurant in Ennepetal statt.
 
Für alle Kolleginnen und Kollegen, die an diesem Tag nicht persönlich am Standort sein werden, stellen wir weiterhin die Möglichkeit der digitalen Teilnahme, über nachfolgendem Link/Button, bereit.
 
 
Teilnahme Link MS Teams
Sprechzeiten für Vertriebs- und Serviceaußendienst
Ergänzend zu den Betriebsversammlungen sind für den Vertriebs- und Serviceaußendienst im September in den jeweiligen Regionen Sprechzeiten wie folgt geplant:
 
 
Region Süd: 16.09.2025 von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr Standort Zusmarshausen (ZUS)
 
Region West: 19.09.2025 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Standort Wuppertal (ELC)
 
Region Ost: 23.09.2025 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr H+ Hotel Leipzig Halle, Hansaplatz 1, 06188 Leipzig
 
Region Nord: 24.09.2025 von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr HAAGS Hotel Niedersachsenhof, Lindhooper Straße 97, 27283 Verden*
 
In diesen Zeiten stehen Euch die Betriebsräte zu allen individuellen Themen zur Verfügung.
 
Eine persönliche Anmeldung ist nicht erforderlich. Solltet Ihr jedoch ein spezielles Thema besprechen, oder mit einer/einem bestimmten Betriebsrat sprechen wollen, meldet Euch bitte im Vorfeld bei uns.
 
Die Teilnahme an der Sprechzeit steht jeder Kollegin und jedem Kollegen frei, jedoch bitten wir Euch, die Teilnahme im Vorfeld bei Eurem Vorgesetzten anzuzeigen.
 
 
* In diesem Jahr hat sich der Ort der Sprechzeit in der Region Nord verändert. Bitte beachtet die neue Anschrift.
Tarif & Gewerkschaft
Der T-ZUG - Beantragung der zusätzlichen freien Tage für 2026
Auch im kommenden Jahr besteht die Möglichkeit den T-ZUG A in freie Tage umzuwandeln. Diese Option steht weiterhin nur den besonders belasteten Beschäftigtengruppen zur Verfügung.
 
Wer kann die freien Tage wählen?
 
Schichtbeschäftigte, die seit mindestens drei Jahren in drei oder mehr Schichten, Nachtschicht oder – jetzt neu ab 2025 – in Wechselschicht arbeiten und zum 1. Januar des Folgejahres mindestens fünf Jahre im Betrieb sind.
 
Bisher wurden für Beschäftigte in Wechselschicht fünf Jahre in Schicht und sieben Jahre im Betrieb vorausgesetzt. Mit dem Verhandlungsergebnis vom November 2024 gelten für sie jedoch ab 2025 die gleichen Ansprüche wie für die Dreischicht-.und Dauernachtschicht-Beschäftigten.
 
Ihre bis zu 8 freien Tage können Schichtbeschäftigte beliebig oft, also jedes Jahr wiederholt beantragen.
 
 
 
Mütter und Väter, die ihre Kinder – jetzt neu ab 2025 – unter 12 Jahren im eigenen Haushalt betreuen. Bisher gab es Anspruch nur für Kinder unter 8 Jahren. Erstmalig ist ein Antrag möglich mit einer mindestens zweijährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Genommene Elternzeit zählt dabei als Betriebszugehörigkeit.
 
Es gilt ein Anspruch auf zwei Mal je 8 Tage pro Kind. Neu ab 2025 kommen weitere drei Mal 6 Tage je Kind hinzu. Wer also bereits in zwei Jahren 8 Tage für ein Kind frei genommen hat, kann nun noch einmal drei Jahre jeweils bis zu 6 freie Tage beantragen.
 
 
 
Pflegende Männer und Frauen, die Angehörige ersten Grades – Eltern, Kinder, Partnerin, Partner oder Schwiegereltern – mit mindestens Pflegegrad 1 häuslich pflegen. Aber auch in Fällen akuter Pflege ist ein kurzfristiger Antrag auf die 8 Tage im Anschluss an die 10 Tage gesetzliche Akutpflege möglich.
 
Bisher galt wie bei Kindern eine Begrenzung auf zwei Mal 8 freie Tage je Pflegefall. Auch bei der Pflege gibt es ab 2025 weitere drei Mal 6 Tage.
 
Achtung: Maximal sind immer nur 8 Tage zusätzlich pro Jahr möglich.
 
 
Bislang waren Kolleginnen und Kollegen mit verkürzter Arbeitszeit, in Teilzeit oder verkürzter Vollzeit, von dem Anspruch auf die freien Tage ausgenommen. Mit dem neuen Tarifergebnis vom November 2024 ist diese Einschränkung nun abgeschafft.
 
Bitte denkt daran, diese Option bis zum 31.10.2025 über das entsprechende Formular zu beantragen. Dieses könnt ihr entweder direkt beim Betriebsrat erhalten oder über den folgenden Button downloaden
 
Download TZUG
 
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