  | |  | Betriebsrats-Newsletter - Ausgabe Januar 2025
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| Sehr geehrte Damen und Herren,
im heutigen Newsletter möchten wir Dich über die Termine für die Betriebsversammlung 2025 sowie die Information über den Tarifabschluss 2024 und die damit verbundenden Änderungen informieren.
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 | | | Informationen, Termine, Wahlen |
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| | Termine Betriebsversammlung 2025 |  |
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| Die Betriebsversammlungen für die Standorte Ennepetal, Wuppertal, Zusmarshausen sowie die dazugehörigen Vertriebs- und Serviceaußendienstler sind im Jahr 2025 wie folgt geplant: Die Einladung nebst Tagesordnung wird 14 Tage vor der Versammlung über Aushänge und den Newsletter verteilt. Weiterhin werden wir die Versammlungen für Kolleginnen und Kollegen, die nicht am Standort Ennepetal eingesetzt sind, live via MS Teams übertragen. Die entsprechenden Links sind über den SharePoint des Betriebsrats abrufbar, werden mit den Einladungen vor jeder Versammlung separat verteilt und sind in den oben stehenden ICal Dateien, die über die Kalendericons downloadbar sind, enthalten.
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| Über die nachfolgende Icons könnt Ihr dpie jeweiligen Termine direkt in Euren Outlook Kalender importieren.
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| | T-ZUG verbessert: mehr Geld, mehr freie Tage, für mehr Beschäftigte |  |
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| Seit 2019 erhalten Beschäftigte aus dem Tarifvertrag das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A). Das sind 27,5 Prozent Deines durchschnittlichen Monatsentgelts. Dazu kommt ein Zusatzbetrag (T-ZUG B), der mit dem neuen Tarif-Verhandlungsergebnis ab Februar 2026 von 18,5 Prozent auf 26,5 Prozent des Eckentgelts (EG08) steigt. Beschäftigte, die in Schicht arbeiten, Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, können wahlweise das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG A, 27,5 Prozent des Monatsentgelts) in Zeit umwandeln und dadurch bis zu 8 zusätzliche Tage im Jahr frei nehmen. Nachfolgend haben wir versucht die Fragen zu den Ändeurngen in der Wahloption zusammenzufassen – und was sich ab 2025 ändert.
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| Wer kann die freien Tage wählen? Schichtbeschäftigte, die seit mindestens drei Jahren in drei oder mehr Schichten, Nachtschicht oder – jetzt neu ab 2025 – in Wechselschicht arbeiten und zum 1. Januar des Folgejahres (in dem sie die freien Tagen nehmen wollen) mindestens fünf Jahre im Betrieb sind. Bisher wurden für Beschäftigte in Wechselschicht fünf Jahre in Schicht und sieben Jahre im Betrieb vorausgesetzt. Mit dem Verhandlungsergebnis vom November 2024 gelten für sie jedoch ab 2025 die gleichen Ansprüche wie für die Dreischicht-.und Dauernachtschicht-Beschäftigten. Ihre bis zu 8 freien Tage können Schichtbeschäftigte beliebig oft, also jedes Jahr wiederholt beantragen. Mütter und Väter, die ihre Kinder – jetzt neu ab 2025 – unter 12 Jahren im eigenen Haushalt betreuen. Bisher gab es Anspruch nur für Kinder unter 8 Jahren. Erstmalig ist ein Antrag möglich mit einer mindestens zweijährigen ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Antragsstellung. Genommene Elternzeit zählt dabei als Betriebszugehörigkeit. Es gilt ein Anspruch auf zwei Mal je 8 Tage pro Kind. Neu ab 2025 kommen weitere drei Mal 6 Tage je Kind hinzu. Wer also bereits in zwei Jahren 8 Tage für ein Kind frei genommen hat, kann nun noch einmal drei Jahre jeweils bis zu 6 freie Tage beantragen. Pflegende Männer und Frauen, die Angehörige ersten Grades – Eltern, Kinder, Partnerin, Partner oder Schwiegereltern – mit mindestens Pflegegrad 1 häuslich pflegen. Aber auch in Fällen akuter Pflege ist ein kurzfristiger Antrag auf die 8 Tage im Anschluss an die 10 Tage gesetzliche Akutpflege möglich. Bisher galt wie bei Kindern eine Begrenzung auf zwei Mal 8 freie Tage je Pflegefall. Auch bei der Pflege gibt es ab 2025 weitere drei Mal 6 Tage. Achtung: Maximal sind immer nur 8 Tage zusätzlich pro Jahr möglich. Wer zum Beispiel zwei Kinder unter 12 Jahren hat, kann die Ansprüche nicht auf 16 Tage im Jahr kumulieren, sondern darf immer nur höchstens 8 Tage im Jahre frei nehmen.
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| Können auch Teilzeitbeschäftigte die freien Tage wählen? Bislang waren Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeiter mit verkürzter Arbeitszeit, in Teilzeit oder verkürzter Vollzeit, von dem Anspruch auf die freien Tage ausgenommen. Mit dem neuen Tarifergebnis vom November 2024 ist diese Einschränkung nun abgeschafft. Ebenso gibt es auch keinerlei Einschränkungen mehr für Beschäftigte, die bereits vor 2019 in Teilzeit waren. Grundsätzlich haben nun alle Beschäftigten, die zum Kreis der Anspruchsberechtigen (Kinder, Pflege, Schicht – siehe oben) gehören, auch in Teilzeit Anspruch auf die freien Tage. Obwohl der Anspruch auf T-ZUG bei verkürzter Arbeitszeit nur anteilig entsprechend der geleisteten Arbeitszeit besteht, kommen in der Regel auch für Teilzeitbeschäftigte die vollen 8 oder 6 zusätzlichen Tage heraus: Wer etwa jeden Tag nur vier Stunden arbeitet, erhält eben 8 oder 6 freie Vier-Stunden-Tage. Komplizierter kann es bei unregelmäßigen Arbeitszeiten werden. Frag hier am besten Deinen Betriebsrat oder Deine IG Metall vor Ort.
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| Bis wann muss ich die freien Tage beantragen? Der Antrag auf die freien Tage für das Folgejahr muss generell bis zum 31. Oktober gestellt werden. Achtung: Nach dem Tarifergebnis vom November erweitert sich nun der Kreis der Anspruchsberechtigten. Neu dabei sind nun etwa: - Beschäftigte in Dreischicht, Dauernachtschicht oder Wechselschicht, die in Teilzeit arbeiten - Beschäftigte, die die letzten drei bis fünf Jahre in Wechselschicht gearbeitet haben und die zwischen fünf und sieben Jahren Betriebszugehörigkeit haben - Eltern mit Kindern zwischen 8 und unter 12 Jahren - Eltern oder pflegende Beschäftigte, die bereits zwei Mal die 8 Tage genommen und jetzt noch drei Mal 6 Tage nehmen dürfen. Auch sie können die ausstehenden freien Tage für 2025 noch beantragen. Für sie wird die Frist verlängert bis zum 31. Januar 2025. Hier bekommt ihr den aktualisierten T-ZUG Antrag.
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| | Kulinaris Card |  |
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| Auch im laufe des Jahres kann die Kulinaris Card und Wellness Card weiter bezogen werden. Dies sind wieder zum einheitlichen Mitarbeiter/innen-Vorteilspreis von nur 15,– Euro je Karte (statt 22,90 Euro). Kulinaris Card: Sparwert von mehr als 1500 € möglich 2 x schlemmen | 1 x zahlen (2für1) und vieles mehr ... Auswahl aus mehr als 200 Angeboten (über 40 neue) 2für1 Freizeiterlebnisse für die ganze Familie (Neu dabei u.a.: RevuePalast Ruhr & altbewährte Partner wie der Mondpalast von Wanne-Eickel, GOP Varietè-Theater, Varieté et cetera und weitere …) Sauna & Wellness Card: Sparwert von mehr als 600 € möglich 2 x wohlfühlen | 1 x zahlen (2für1), Single- bzw. Flex-Gutscheine Sauna | Salzgrotten | Wellnessurlaub und mehr... (Neu dabei u.a.: Solebad Wischlingen, Aquarius & altbewährte Partner wie LAGO Die Therme, Freizeitbad Atlantis, Schwimm-in Gevelsberg, Eymann-Sauna und weitere …) Die Karten können ab sofort im Sekretariat des Betriebsrats in Ennepetal zu dem Vorteilspreis erworben werden. Sollte ein persönliches Abholen nicht möglich sein, bitte einfach unter 02333 793 2928 oder per Mail bei uns melden um andere Möglichkeiten zu besprechen. Nähere Informationen zu diesen Angeboten findest du unter https://www.kulinaris-card.de bzw.https://www.sauna-card.de Wir wünschen dir erholsame und schöne Stunden beim Schlemmen, Relaxen und Sparen. Genuss|Ruhr Verlag
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| Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Torsten Stolte, Oliver Squar, Matthias Dipper
Ust.-ID: DE 126455151
Amtsgericht Hagen, HRB 9635
Verantwortlich für den Inhalt: Betriebsrat dormakaba Deutschland GmbH für die Betriebe Ennepetal, Wuppertal, Langenhagen, Zusmarshausen und die dazugehörigen Außendienst- und Servicemitarbeiter, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden Jörg Kannapin.
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| | dormakaba Deutschland GmbH DORMA Platz 1 58256 Ennepetal Tel. +49 (0)2333 793-2928 » Kontakt » Webseite
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